Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Planungs-, Beratungs- und sonstige Ingenieurleistungen der Keystone Design Planungsgesellschaft mbH, Herseler Str. 2–10, 50389 Wesseling. Ausgerichtet auf HOAI 2023, BGB-Bauvertragsrecht 2024 sowie ESG-Grundsätze.
§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge und Auslegung
1.1 Vertragsgrundlagen. Verbindlich sind zuerst das vom Auftraggeber unterzeichnete Angebot bzw. die Honorarvereinbarung einschließlich sämtlicher Anlagen (individuelles Hauptdokument). Nachrangig gelten diese AGB, sodann die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2023) und schließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der jeweils gültigen Fassung.
1.2 Abwehr entgegenstehender Bedingungen. Entgegen- oder zusätzlich lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nur dann Vertragsbestandteil, wenn Keystone dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Im Kollisionsfall genießen die Regelungen aus 1.1 Vorrang vor fremden AGB.
1.3 Salvatorische Interpretation. Bei Auslegungszweifeln ist eine nachhaltige, beiderseitig wirtschaftlich sinnvolle und rechtmäßig ausgewogene Lösung zugrunde zu legen.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebotsbindung. Schriftliche Angebote bleiben 30 Kalendertage ab Datum verbindlich, sofern nicht anders vermerkt. Keystone akzeptiert qualifizierte elektronische Signaturen (§ 126a BGB) als vollwertigen Vertragsschluss.
2.2 Umfang der Leistungen. Der Leistungsumfang bestimmt sich primär nach den in der HOAI definierten Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphasen. Leistungen außerhalb der Grundleistungen („Besondere Leistungen") sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten; hierfür erstellt Keystone ein Nachtragsangebot.
2.3 Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Die Leistungsphase 4 wird in Kooperation mit einem in die Architektenliste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingetragenen Partner-Architekten erbracht. Die übrigen Leistungsphasen LP 1–3 sowie LP 5–9 verantwortet Keystone in Eigenleistung.
2.4 Änderungsmanagement. Änderungsverlangen des Auftraggebers sind schriftlich einzureichen; Keystone prüft technische, terminliche und finanzielle Auswirkungen und unterbreitet ein schriftliches Nachtragsangebot.
§ 3 Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Auftraggebers
3.1 Bereitstellung von Unterlagen. Der Auftraggeber garantiert die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit aller bereitgestellten Informationen. Digitale Daten sind in branchenüblichen, open-source-fähigen Formaten (IFC, DWG, PDF, XLSX) bereitzustellen.
3.2 Entscheidungsfristen. Freigaben sind binnen der im Angebot genannten Fristen schriftlich zu erteilen. Unterbleiben Freigaben, verlängern sich Ausführungsfristen entsprechend; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3.3 Nachhaltigkeitsdaten. Zur Erfüllung von ESG-Berichtspflichten stellt der Auftraggeber erforderliche Baumaterial- und Energiedaten in verifizierter Form zur Verfügung.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
4.1 Vergütungsgrundlagen. Die Vergütung erfolgt nach den anrechenbaren Kosten und Honorarzonen gemäß HOAI 2023. Bei Projektlaufzeiten über 12 Monate werden Honorarsätze jährlich pro rata temporis auf Basis des amtlichen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben.
4.2 Abschlags- und Schlussrechnungen. Für Auftragswerte unter 3.000,00 € netto gilt abweichend: 50 % Anzahlung bei Beauftragung, 50 % bei Fertigstellung/Abgabe. Im Übrigen werden Abschläge nach Leistungsfortschritt monatlich fällig. Der Auftraggeber hat Rechnungen binnen 7 Tagen auf formelle Mängel zu prüfen; danach gilt die Rechnung als anerkannt.
4.3 Zahlungsziel und Skonto. Rechnungen sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart – ohne Abzug innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang zahlbar. Für Zahlungen, die vollständig innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung eingehen, gewähren wir 1,5 % Skonto auf den Nettobetrag; Skonto ist ausgeschlossen für Dritt-/Durchlaufkosten und bereits gewährte Rabatte. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Elektronische Rechnungen gelten am Versandtag als zugegangen.
4.4 Zahlungsverzug. Bei Überschreiten des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber ab dem Folgetag (Tag 11) ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Verzugszinsen betragen für Verbraucher 5 Prozentpunkte, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 BGB); ein darüber hinausgehender Schaden bleibt geltend machbar. Bei Nicht-Verbrauchern wird eine Pauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) erhoben. Für jede Mahnung fallen 7,50 € an; alle weiteren zweckentsprechenden Rechtsverfolgungskosten (Inkasso, Gericht, Anwalt) trägt der säumige Schuldner.
4.5 Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht. Bei Verzug über 30 Tage kann Keystone Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einstellen und Pläne, Modelle sowie digitale Daten bis zur Begleichung aller fälligen Forderungen zurückbehalten.
§ 5 Termine, Lieferfristen, höhere Gewalt
5.1 Verbindlichkeit von Terminen. Nur schriftlich vereinbarte Fixtermine gelten als vertraglich bindend. Bei Abweichungen unter 5 Werktagen liegt kein Lieferverzug vor.
5.2 Höhere Gewalt. Bei Naturereignissen, Pandemien, behördlichen Anordnungen oder Cyberattacken ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Hindernisses zuzüglich Anlaufzeit; Termine verschieben sich entsprechend.
5.3 Nachhaltige Resilienz. Keystone betreibt ein ISO-27001-konformes Notfall- und Krisenmanagement zur Sicherung digitaler Bauwerksmodelle.
§ 6 Haftung
6.1 Haftungsumfang. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Keystone unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Deckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflicht begrenzt (5 Mio. € Personen-/Sachschäden, 1 Mio. € Vermögensschäden).
6.2 Haftungsausschlüsse. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
6.3 Schadensminderung. Der Auftraggeber hat erkennbare Risiken unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 7 Mängelansprüche
7.1 Rügeobliegenheit. Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen nach Leistungsabnahme schriftlich zu rügen, versteckte Mängel binnen 14 Tagen nach Entdeckung.
7.2 Nacherfüllung. Keystone entscheidet nach billigem Ermessen über Nachbesserung oder Ersatzleistung; der Auftraggeber hat eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
7.3 Gewährleistungsfrist. Die Frist beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte
8.1 Rechteinhalt. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das konkrete Projekt. Jede über § 31 Abs. 5 UrhG hinausgehende Verwendung bedarf einer schriftlichen Lizenz.
8.2 Rechtevorbehalt. Keystone behält sich ein nicht ausschließliches Recht zur Eigenwerbung mit den Projektergebnissen vor, solange keine Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen. Bei Zahlungsverzug über 60 Tage kann Keystone erteilte Nutzungsrechte widerrufen.
§ 9 Kündigung
9.1 Ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber (§ 648 BGB). Der Auftraggeber kann jederzeit kündigen; Keystone behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 5 % der Restvergütung angesetzt, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist.
9.2 Außerordentliche Kündigung durch Keystone. Keystone kann fristlos kündigen bei Zahlungsverzug über 30 Tage sowie bei gravierenden Mitwirkungsdefiziten oder Verstößen gegen nachhaltigkeitsrelevante Compliance-Vorgaben.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Geheimhaltung. Alle nicht öffentlich bekannten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse werden vertraulich behandelt. Die Geheimhaltungspflicht besteht für fünf Jahre ab Vertragsende, für personenbezogene Daten unbegrenzt gemäß DSGVO.
10.2 Datenverarbeitung. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Projektkommunikation verwendet. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern bedarf einer datenschutzrechtlichen Vereinbarung (Art. 28 DSGVO); eine aktuelle Liste stellen wir auf Anfrage bereit. Einzelheiten zur Verarbeitung über diese Website enthält unsere Datenschutzerklärung.
10.3 Schutzmaßnahmen. Keystone betreibt Informationssicherheit nach ISO 27001.
§ 11 Nachhaltigkeit, ESG & Integrität
11.1 Umwelt- und Klimaschutz. Keystone strebt konsequent die Reduktion von CO₂-Emissionen, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft im Sinne der EU-Taxonomie an. Der Auftraggeber stellt EPD-Daten (Environmental Product Declarations) bereit.
11.2 Soziale Verantwortung. Alle beteiligten Unternehmen achten die ILO-Kernarbeitsnormen. Planungen berücksichtigen DIN 18040 ff. zur barrierefreien Gestaltung.
11.3 Good Governance. Geschenke über 50 € werden abgelehnt und dokumentiert. Keystone unterhält eine anonyme Hinweisgeber-Plattform gemäß HinSchG.
§ 12 Streitbeilegung
12.1 Schlichtungsstelle. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Str. 8, 77694 Kehl (verbraucher-schlichter.de). Keystone erklärt sich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
12.2 Online-Streitbeilegung. Plattform der EU-Kommission: ec.europa.eu/consumers/odr.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Kaufleute ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand; Keystone bleibt berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen; die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Einzelheiten – einschließlich Muster-Widerrufsformular – enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung.
Hinweis: Diese AGB bilden den vertraglichen Rahmen. Die konkrete Vertragsgestaltung wird projektspezifisch im unterzeichneten Angebot vereinbart und enthält die verbindlichen Regelungen zu Honorar, Leistungsphasen und Haftung. Bei Fragen zur Angebotssituation: info@keystonedesign.de.